



Auf dem Gebiet der Patente, Gebrauchsmuster und ergänzenden Schutzzertifikate deckt WESTENDORP I SOMMER ein weites Feld an technischen Gebieten ab. Dabei sind die Bereiche Chemie, Biochemie und Biotechnologie, Pharmazie und Prozesstechnologie klare Schwerpunkte, ergänzt von den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik.
Wir bieten eine komplette Betreuung von der Ausarbeitung natio-naler, Europäischer und Internationaler Patentanmeldungen sowie Gebrauchsmusteranmeldungen, der Durchführung bzw. Betreuung der Anmeldeverfahren vor den zuständigen Patentbehörden, bis zur Durchsetzung bei Verletzungsfällen und der Verteidigung der Schutzrechte gegen Angriffe Dritter. Unsere Anwälte verfügen über eine umfangreiche Erfahrung in den entsprechenden Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, der WIPO, dem Bundespatentgericht, dem BGH und den Verletzungsgerichten, einschließlich Einspruchsverfahren, Nichtig-keitsverfahren und Patentverletzungsstreitigkeiten. Zur Betreuung der Schutzrechtsverfahren im Ausland greifen wir auf unser weltweites Netzwerk von vor Ort erfahrenen und auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzleien zurück.
Daneben sind Recherchen nach Drittschutzrechten, die Ausarbeitung von maßgeschneiderten Patentstrategien, Gutachten und Bewer-tungen zur Validität von Patenten, Gebrauchsmustern oder ergänzenden Schutzzertifikaten oder hinsichtlich möglicher Patent-verletzungen Arbeitschwerpunkte unserer Kanzlei.
Diesbezüglich erarbeiten wir individuell für unsere Mandanten die optimale Strategie, die sowohl eine angemessene Risikoabschätzung als auch das jeweilige Kosten-Nutzen-Verhältnis angemessen berücksichtigt.
Patente und Gebrauchsmuster sind wichtige Werkzeuge zur Absicherung von Investitionen bei technischen Weiterentwicklungen. Sie schützen vor der unbefugten gewerblichen Nutzung einer technischen Erfindung durch Wettbewerber und sonstige Dritte. Voraussetzung für die Erteilung eines Patentes ist das Vorliegen der Patentierungs- und Patentfähigkeitserfordernisse, insbesondere von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit, die im Laufe des Erteil-ungsverfahrens vor dem Patentamt geprüft werden. Als geprüftes technisches Schutzrecht bietet das Patent eine sichere Grundlage für die Beurteilung von Verletzungsfällen. Im Eintragungsverfahren von Gebrauchsmustern werden Neuheit und erfinderischer Schritt jedoch nicht geprüft, weshalb Gebrauchsmusterschutz verhältnismäßig schnell zu erlangen ist. Die Schutzdauer von Patenten endet spätestens 20 Jahre, bei Gebrauchsmustern 10 Jahre nach dem Anmeldetag.
Für den Bereich der Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel wurde aufgrund der oft langwierigen Zulassungsverfahren und der erheblichen Investitionen das ergänzende Schutzzertifikat als besonderes gewerbliches Schutzrecht geschaffen, mit dem der Patentschutz um bis zu fünf Jahre verlängert werden kann.