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Bei Geschmacksmustern I Designs vertritt WESTENDORP I SOMMER die Mandanten direkt bei der Erlangung von deutschen, Internationalen und Gemeinschafts(EU) - Geschmacksmuster-registrierungen. Unsere Anwälte verfügen über eine umfangreiche Erfahrung in den entsprechenden Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante, Spanien, der WIPO, dem Bundespatentgericht und den Verletzungsgerichten, einschließlich von Geschmacksmuster - Registrierungsverfahren, Geschmacksmusterlöschungen, Nichtigkeitsverfahren und Verletzungs-prozessen. Gerne beraten wir auch bei der Entwicklung neuer Designs, der Überprüfung der Registrierbarkeit und der Erstellung eines Schutzrechtskonzepts nach den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten. Zur Betreuung der Schutzrechtverfahren im Ausland greifen wir auf unser weltweites Netzwerk von vor Ort erfahrenen und auf diesen Bereich spezialisierten Kanzleien zurück.

Geschmacksmuster sind gewerbliche Schutzrechte zum Schutz neuer und eigenartiger gewerblicher Designs vor unbefugter Nachahmung. Geschmacksmuster können z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Harmonisierungsamt für Marken, Muster und Modelle in Alicante, Spanien eingetragen werden. Die maximale Schutzdauer eines Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre.